MITGLIEDSCHAFT

Mitglied werden

Mitgliedschaft nach § 16 KCanG — ausschließlich für Erwachsene

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Mindestalter 18 Jahre

Mitglied werden können ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG).

Wohnsitz in Deutschland

Der Hauptwohnsitz muss sich in Deutschland befinden. Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 KCanG).

Max. 500 Mitglieder

Die Mitgliederzahl ist gesetzlich auf 500 Personen begrenzt (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 KCanG). Aufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit.

Mitgliedsantrag

Für die Aufnahme ist eine Selbstauskunft gemäß § 16 KCanG erforderlich. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Prüfung der Mitgliedsvoraussetzungen verwendet.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft der Vorstand die gesetzlichen Voraussetzungen. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

Hinweis

Die Aufnahme in den Verein begründet keinen Anspruch auf Erhalt von Cannabis. Die Vergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des KCanG.

Eingereichte Unterlagen werden gemäß DSGVO verarbeitet und nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht länger als erforderlich aufbewahrt.

Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an: [EMAIL]

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