Cannabis Social Club e.V. · gegründet in Deutschland

The Place.

Legal. Gemeinsam. Verantwortungsvoll.

Ein eingetragener Verein nach §2 KCanG für Mitglieder ab 21 Jahren, die Cannabis legal und bewusst konsumieren möchten.

Was wir sind

Ein Verein — kein Geschäft.

The Place Cannabis Social Club e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht. Wir wurden gegründet, um Erwachsenen ab 21 Jahren die Möglichkeit zu geben, Cannabis legal, sicher und in einer kontrollierten Gemeinschaft zu konsumieren.

Unsere Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit April 2024 gilt. Als eingetragener Verein sind wir keine kommerzielle Einrichtung. Der Mitgliedsbeitrag deckt die gemeinschaftliche Eigenproduktion.

§2 KCanG

Rechtsgrundlage

Max. 500 · ab 21 Jahren

Mitglieder

Max. 50 g/Monat

Monatslimit §19 KCanG

4 Wochen Wartezeit

Probemitgliedschaft

Mitgliedschaft

Was die Mitgliedschaft bedeutet.

Gemeinschaftlicher Anbau

Cannabis wird kollektiv produziert und nur intern weitergegeben. Keine kommerzielle Transaktion, das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Rechtssicherheit durch KCanG

Alle Ausgaben werden dokumentiert, Mengenlimits eingehalten, Konsumentenschutz aktiv umgesetzt. Der Verein operiert vollständig nach §2 KCanG.

Namentliche Registrierung

Jedes Mitglied ist registriert, weist Volljährigkeit nach und erkennt die Vereinssatzung an. Keine Anonymität, das ist Teil des Schutzkonzepts.

Regeln & Pflichten

Mitgliedschaft gemäß §16 KCanG.

01 — Altersprüfung

Mindestens 21 Jahre. Gültiger Ausweis wird bei Aufnahme geprüft und dokumentiert.

02 — Mengenlimits §19

Max. 50 g pro Monat, max. 25 g pro Tag. Alle Ausgaben werden lückenlos dokumentiert.

03 — Probemitgliedschaft

4 Wochen Wartezeit. Erst danach erfolgt die erste Ausgabe an neue Mitglieder.

04 — Kein Weiterverkauf

Weitergabe und Verkauf sind verboten. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss.

Gesundheit & Prävention

Verantwortung gemäß §21 KCanG.

Der Verein ist gesetzlich zur Präventionsarbeit verpflichtet. Alle Mitglieder werden über gesundheitliche Risiken informiert.

Suchtrisiken

Cannabis kann abhängig machen. Regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko, besonders bei jungen Erwachsenen. Beratung wird aktiv vermittelt.

Psychische Gesundheit

Hoher THC-Gehalt kann bei Vorbelastungen Auslöser sein. Mitglieder werden über Wechselwirkungen mit Medikamenten informiert.

Kein Konsum im Verkehr

Fahren unter Cannabis-Einfluss ist strafbar. THC bleibt im Blut nachweisbar, auch ohne spürbare Beeinträchtigung.

Häufige Fragen

FAQ

Ja. The Place Cannabis Social Club e.V. operiert vollständig nach §2 KCanG, das seit April 2024 in Deutschland gilt. Als eingetragener Verein sind wir berechtigt, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Mitglieder auszugeben. Alle Abläufe werden behördlich dokumentiert.
Mitglied kann werden, wer mindestens 21 Jahre alt ist, einen Wohnsitz in Deutschland hat und keiner gefährdeten Gruppe angehört. Der Antrag wird geprüft, bevor die Mitgliedschaft bestätigt wird.
Gemäß §19 KCanG: max. 50 g pro Monat für Mitglieder ab 21 Jahren, davon max. 25 g innerhalb von 30 Tagen. Die tägliche Mitnahmemenge ist auf 25 g begrenzt. Alle Ausgaben werden dokumentiert.
Ein Mitgliedsbeitrag deckt die Betriebskosten des Vereins (Anbau, Infrastruktur, Verwaltung). Die genaue Höhe wird nach Prüfung des Antrags mitgeteilt. Der Beitrag ist kein Kaufpreis, sondern eine Vereinsgebühr.
Neue Mitglieder durchlaufen eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 4 Wochen. Erst nach Ablauf und abgeschlossener Präventionsberatung ist eine Ausgabe möglich.
Nein. Weitergabe und Verkauf sind durch das KCanG und unsere Vereinssatzung verboten. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss und werden zur Anzeige gebracht.

Aufnahmeantrag

Mitglied werden.

Fülle das Formular aus. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen. Der Antrag begründet noch keine Mitgliedschaft.

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